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🏘️ Strom aus der Nachbarschaft · Schweiz

Nachbarschaftsstrom
in der Schweiz:
Strom mit den Nachbarn teilen

Der Strom vom Dach nebenan, statt vom Versorger. Seit 2026 ist das in der ganzen Schweiz möglich — nicht mehr nur im eigenen Haus. Was heute rechtlich geht, was es kostet und wie du anfängst.

Rafael RomanSeptember 20268 Min. Lesezeit

ℹ️Die Kurzantwort

Nachbarschaftsstrom heisst: Du kaufst Solarstrom von Produzenten in deiner eigenen Gemeinde statt Netzstrom von deinem Versorger. Seit dem 1. Januar 2026 macht die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) das schweizweit legal. Verbraucher zahlen weniger als den Standardtarif, Produzenten erhalten mehr als die Einspeisevergütung.

«Nachbarschaftsstrom» steht in keinem Gesetz. Es ist das Wort, das Leute benutzen, wenn sie eigentlich meinen: Auf dem Dach gegenüber liegt eine Solaranlage, die mehr produziert, als das Haus verbraucht — und ich zahle gleichzeitig den vollen Tarif an einen Versorger. Warum geht das nicht direkt?

Seit Anfang 2026 geht es. Dieser Artikel erklärt, welches der drei Schweizer Modelle in deiner Situation gilt, was der geteilte Strom wert ist, und was du konkret tun musst.

Wie kann ich meinen Strom mit den Nachbarn teilen?

Es gibt drei Modelle. Welches gilt, hängt nur davon ab, wie weit der Strom räumlich gehen soll.

1
Im selben Gebäude: ZEV. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist seit 2018 möglich und das älteste der drei Modelle. Die Bewohner eines Gebäudes bündeln ihren Bezug hinter einem Anschluss und teilen den Strom vom eigenen Dach. Die Grenze ist die Hauswand, und die Abrechnung bleibt bei der Eigentümerschaft. ZEV Schweiz: der vollständige Guide.
2
Mehrere Gebäude derselben Eigentümerschaft: vZEV. Der virtuelle Zusammenschluss verteilt den Strom rechnerisch über das öffentliche Netz, ohne neue Leitungen. Sinnvoll für zwei Mehrfamilienhäuser nebeneinander oder ein Areal. vZEV Schweiz: Voraussetzungen, Kosten und Gründung.
3
Ganze Gemeinde, verschiedene Eigentümer: LEG. Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb und das einzige Modell, bei dem Produzent und Verbraucher einander nicht gehören müssen. Das ist es, was die meisten meinen, wenn sie «Nachbarschaftsstrom» sagen. LEG Schweiz: der vollständige Guide.

Die Entscheidung ist damit meist schon getroffen: Wohnst du im selben Haus wie die Anlage, ist es ein ZEV. Gehören dir mehrere Gebäude, ein vZEV. Geht es um die Nachbarschaft im Quartier, ist es eine LEG. Wer unsicher ist, findet im Vergleich der drei Modelle einen Entscheidungshelfer mit vier Fragen.

Was Quartierstrom war — und was heute geht

Wer nach lokalem Strom sucht, stösst schnell auf «Quartierstrom». Das ist kein Produkt, sondern ein konkretes Forschungsprojekt: In Walenstadt handelten ab 2019 rund 40 Haushalte im Quartier Schwemmiweg ihren Solarstrom direkt untereinander, über eine Blockchain-Plattform, gefördert vom Bundesamt für Energie. Die Prosumenten konnten dadurch rund 30 Prozent ihrer Produktion zusätzlich in der Nachbarschaft absetzen statt sie einzuspeisen.

Das Projekt war ein Pilot — es zeigte, dass lokaler Handel funktioniert, aber es war kein Modell, dem man einfach beitreten konnte. Genau diese Lücke hat der Gesetzgeber inzwischen geschlossen: Was in Walenstadt als Versuch lief, ist seit dem 1. Januar 2026 als LEG in der ganzen Schweiz möglich, ohne Sonderbewilligung und ohne eigene Handelsplattform. Die LEG ist, vereinfacht gesagt, die Serienversion des Experiments.

Quellen zum Pilotprojekt: energeiaplus, das Magazin des Bundesamts für Energie («Wie der lokale Strommarkt funktioniert und wo seine Grenzen sind») sowie die Projektseite quartier-strom.ch.

Was kostet Nachbarschaftsstrom — und was bringt es?

Der ganze Sinn des Modells steckt in einer einzigen Lücke: dem Abstand zwischen dem, was ein Haushalt für Netzstrom zahlt, und dem, was ein Produzent für eingespeisten Strom bekommt.

WasRp./kWhQuelle
Haushalt zahlt für Netzstrom (Median 2026)27.7ElCom, Profil H4
Haushalt zahlt 2027 (Median)26.5ElCom, publiziert 8.9.2026
Produzent erhält für Einspeisung (Mittel 2025)5.56BFE, mengengewichtet
Produzent erhält in Q2 20263.90BFE, Referenz-Marktpreis
Mindestvergütung unter 30 kW6.00Art. 15 Abs. 1bis EnG

Zwischen 6 Rappen für den Produzenten und 27.7 Rappen für den Verbraucher liegen rund 22 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Spanne teilen die beiden Seiten in einer LEG unter sich auf, statt sie vollständig an Netz, Abgaben und Marge abzugeben. Der vereinbarte Preis liegt darum typischerweise zwischen Einspeisevergütung und Nettarif; in unseren Rechnern verwenden wir rund 15 Rp./kWh als Richtwert. Verhandelt wird er zwischen Produzent und Gemeinschaft, er ist nicht vorgeschrieben.

Was bei dir herauskommt, hängt an deinem eigenen Tarif — und der unterscheidet sich in der Schweiz je nach Gemeinde um mehr als das Vierfache. Deinen Tarif findest du auf der Strompreiskarte nach Gemeinde. Produzenten rechnen ihren Ertrag mit dem PV-Rechner durch.

Wer kann mitmachen?

Für eine LEG müssen vier Dinge zusammenkommen. Sie sind weniger streng, als viele annehmen — aber sie sind hart.

→
Dieselbe politische Gemeinde. Produzent und Verbraucher müssen im selben Gemeindegebiet liegen. Die Kantonsgrenze spielt keine Rolle, die Gemeindegrenze schon.
→
Derselbe Netzbetreiber, dieselbe Netzebene. Alle Beteiligten hängen am selben Verteilnetz (Netzebene 5 oder 7).
→
Ein Smart Meter bei jedem Teilnehmer. Ohne viertelstündliche Messdaten lässt sich nicht zuordnen, wessen Strom wohin ging.
→
Mieten ist kein Hindernis. Du brauchst weder eine eigene Anlage noch das Einverständnis der Vermieterschaft, um als Verbraucherin beizutreten. Solarstrom als Mieter erklärt den Fall im Detail.

Wie starte ich?

Ehrlich gesagt: Eine LEG selbst aufzubauen ist Arbeit. Es braucht die Anmeldung beim Netzbetreiber, ein sauberes Messkonzept, die monatliche Verarbeitung der Viertelstundenwerte und eine Abrechnung, die den Beteiligten gegenüber standhält. Das ist der Grund, warum es Betreiber gibt: Du unterschreibst einmal, den Rest übernimmt die Plattform.

Praktisch heisst das: Wenn du Strom beziehen willst, meldest du deine Adresse an und behältst Zähler, Netzbetreiber und Vertrag — es ändert sich nur, woher ein Teil deines Stroms kommt. Wenn du Strom produzierst, bringst du deinen Überschuss ein, statt ihn zum Referenz-Marktpreis einzuspeisen.

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Häufige Fragen zu Nachbarschaftsstrom

Ist Nachbarschaftsstrom in der Schweiz erlaubt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 erlaubt die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) den direkten Stromhandel zwischen Produzenten und Verbrauchern derselben Gemeinde über das öffentliche Netz. Davor war das Teilen auf ein Gebäude (ZEV) oder auf mehrere Gebäude derselben Eigentümerschaft (vZEV) beschränkt.

Wie kann ich meinen selbst erzeugten Strom mit den Nachbarn im Haus teilen?

Im selben Gebäude geht das über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Die Bewohner bündeln ihren Bezug hinter einem Anschluss und teilen den Solarstrom vom Dach. Über die Hauswand hinaus brauchst du einen vZEV (mehrere Gebäude derselben Eigentümerschaft) oder eine LEG (ganze Gemeinde).

Gibt es einfache Lösungen, um als Hausgemeinschaft zusammen Strom zu produzieren und zu nutzen?

Ja. Die einfachste Variante ist der Beitritt zu einer bestehenden LEG: Du behältst deinen Zähler, brauchst keine eigene Anlage und keinen Anbieterwechsel. Wer selbst produziert, bringt den Überschuss ein. Ein Betreiber übernimmt Anmeldung, Messdaten und Abrechnung.

Überschuss von Solarstrom mit Nachbarn teilen — wie geht das?

Statt den Überschuss zum Referenz-Marktpreis einzuspeisen, verkaufst du ihn in einer LEG direkt an Haushalte in deiner Gemeinde, zu einem selbst vereinbarten Preis. Der BFE-Referenz-Marktpreis lag 2025 im mengengewichteten Mittel bei 5.56 Rp./kWh; Haushalte zahlen im ElCom-Median 2026 27.7 Rp./kWh für Netzstrom.

Was ist der Unterschied zwischen Nachbarschaftsstrom und ZEV?

«Nachbarschaftsstrom» ist die Alltagssprache für lokal geteilten Strom, kein Rechtsbegriff. Der ZEV ist eines von drei Modellen dahinter und endet an der Hauswand. Was die meisten meinen — Strom vom Nachbarn im Quartier — ist rechtlich eine LEG, möglich seit dem 1. Januar 2026.

Welche Möglichkeiten gibt es, um den Eigenverbrauch von Solarstrom im Quartier zu optimieren?

Drei, in dieser Reihenfolge: selbst verbrauchen (spart den vollen Netzstrompreis), im Gebäude teilen (ZEV oder vZEV) und den Rest in einer LEG an die Nachbarschaft verkaufen statt ihn einzuspeisen. Voraussetzung für die LEG sind dieselbe Gemeinde, derselbe Netzbetreiber und ein Smart Meter bei allen Beteiligten.

Quellen: ElCom, Medianwerte Haushaltstarif H4 2026 und 2027 («Leicht sinkende Strompreise 2027», 8. September 2026); BFE, Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV (Publikation vom 14. Juli 2026); Mindestvergütung nach Art. 15 Abs. 1bis EnG und Art. 12 Abs. 1bis EnV, in Kraft seit 1. Januar 2026; StromVG Art. 17d/17e (LEG) und Art. 16 (ZEV). Stand: 18. September 2026.
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