Schweizer Energierecht · Erklärt

ZEV, LEG, vZEV.
Welches gilt für dich?

Die Schweiz hat drei verschiedene Modelle für das Teilen von Solarstrom. Die meisten Menschen wissen nicht, welches sie brauchen — oder dass sie überhaupt berechtigt sind. Beantworte 4 Fragen und finde es in 60 Sekunden heraus.

Upgrid
8 Min. Lesezeit
Aktualisiert März 2026

Wenn du die Schweizer Energienachrichten verfolgt hast, sind dir diese Abkürzungen sicher begegnet. ZEV. LEG. vZEV. Manchmal im selben Satz. Gelegentlich von Leuten, die sie austauschbar verwenden, obwohl sie es ganz und gar nicht sind.

Sie stehen für drei verschiedene gesetzliche Rahmenwerke, wie Solarstrom in der Schweiz geteilt werden kann. Jedes hat andere Zugangsvoraussetzungen, andere geographische Reichweite, andere Wirtschaftlichkeit und andere Komplexität. Das falsche zu wählen — oder nicht zu wissen, dass man für eines berechtigt ist — ist teuer.

Hier die verständliche Version, gefolgt von einem Entscheidungstool, das dir sagt, welches Modell tatsächlich auf deine Situation zutrifft.

🔍 Finde dein Modell in 4 Fragen
Antworte ehrlich — es gibt keine falsche Antwort, nur verschiedene Wege.
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Frage 1 von 4
Was ist deine Rolle?
🏠
Ich bin Mieter/in
Keine Solarpanels, kein Eigentum
🏢
Ich besitze meine Wohnung (StWE)
Stockwerkeigentümer/in
🏗️
Ich besitze das ganze Gebäude
Vermieter/in / Liegenschaftsbesitzer/in
☀️
Ich habe Solarpanels
Produzent/in — möchte besser verkaufen

Die drei Modelle — richtig erklärt

ZEV — Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist das ursprüngliche Schweizer Modell für Energiesharing, in Kraft seit 2018. Er ermöglicht es mehreren Haushalten im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück, ihren Stromverbrauch zu bündeln und Solarstrom von einer Dachanlage zu teilen. Die zentrale Einschränkung: Alle müssen über dasselbe interne Netz verbunden sein — kein Teilen über Grenzen des öffentlichen Netzes hinweg. Der Vermieter oder Liegenschaftseigentümer richtet den ZEV typischerweise ein und verwaltet ihn.

vZEV — Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch), eingeführt ab 2025, hebt die Anforderung auf, physische Zähler zu ersetzen. Er erzielt denselben Effekt digital, was die Einrichtung bei bestehenden Gebäuden viel einfacher und günstiger macht. Dieselbe geographische Einschränkung wie beim ZEV — Teilnehmer müssen im selben Netzgebiet sein — aber deutlich weniger bürokratischer Aufwand.

LEG — Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Die LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft), operativ seit Januar 2026, ist das weitreichendste Modell. Anders als bei ZEV und vZEV müssen LEG-Teilnehmer nicht im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück sein. Solange sie im Konzessionsgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen, können Produzenten verkaufen und Verbraucher kaufen. Das ist das Modell, auf dem Upgrid basiert — und dasjenige, das Solarenergie für Mieter öffnet, die keine Beziehung zur Solaranlage eines bestimmten Gebäudes haben.

Der Hauptunterschied in einem Satz

ZEV/vZEV = gleiches Gebäude oder Grundstück. LEG = gleiches Netzgebiet (viel grösser). ZEV/vZEV erfordert, dass jemand in deinem Gebäude Solarpanels besitzt. LEG erfordert nur jemanden in deiner Nachbarschaft.

Im Vergleich: ZEV vs vZEV vs LEG

MerkmalZEVvZEVLEG
In Kraft seit20182025Jan 2026
Geographische ReichweiteGleiches Grundstück / GebäudeGleiches Grundstück / GebäudeGleiches Verteilnetzgebiet
Für Mieter geeignet?Nur wenn Gebäude Panels hatNur wenn Gebäude Panels hatJa — jeder Mieter
Zählerwechsel nötig?JaNein — digitalNein
Wer richtet es ein?Gebäudeeigentümer / VerwaltungGebäudeeigentümer / VerwaltungUpgrid (Plattform)
Produzent kann von aussen beitreten?NeinNeinJa
AbrechnungskomplexitätHochMittelVon Plattform übernommen
Zustimmung des Vermieters nötig?JaJaNein
Min. Teilnehmer2+2+2+
Am besten fürEigentümer mit Dachsolar + Mieter im selben GebäudeWie ZEV, einfacheres Setup ab 2025Mieter, gebäudeübergreifend, Quartier-Massstab
🏘 Wie Solarstrom-Sharing in deiner Nachbarschaft funktioniert
Wechsle zwischen den drei Modellen, um zu sehen, wer mit wem teilen kann.
☀ SolarGebäude AGebäude B☀ SolarGebäude CMieterZEV
ZEV-Grenze
Solarproduzent
Energiefluss (nur innerhalb des Gebäudes)
ZEV (seit 2018): Solar wird nur innerhalb von Gebäude A geteilt. Mieter im selben Gebäude profitieren — aber nur, wenn der Vermieter es eingerichtet hat. Gebäude B und C können nicht teilnehmen. Der Mieter im Haus gegenüber: nicht dabei.

Die Frage, die niemand stellt, aber stellen sollte

Die meisten Inhalte über ZEV vs LEG konzentrieren sich auf die technischen Unterschiede. Hier ist die Frage, die wirklich zählt: Wer kontrolliert den Preis?

Bei einem ZEV oder vZEV entscheidet der Gebäudeeigentümer (typischerweise dein Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft), was für Solarstrom verlangt wird. Das Schweizer Recht sagt, es darf den lokalen Netztarif nicht übersteigen — aber das lässt erheblichen Spielraum für Preisentscheidungen, die nicht unbedingt im Interesse des Mieters sind. Du tauschst ein Monopol gegen ein etwas kleineres. Für einen vollständigen Ertragsvergleich siehe Einspeisevergütung vs LEG: die Zahlen.

Bei einer LEG wird der Tarif ausgehandelt und in einem Vertrag zwischen dem Community-Betreiber (Upgrid) und dir festgelegt. Er ist transparent tiefer als der Netztarif. Er hängt nicht vom guten Willen deines Vermieters ab. Und er skaliert mit der Community — je mehr Produzenten beitreten, desto mehr deines Verbrauchs wird zum Community-Tarif abgedeckt.

«ZEV legt deine Solarersparnisse in die Hände deines Vermieters. LEG legt sie in einen Vertrag.»

Wenn dein Gebäude bereits ein ZEV oder vZEV hat

Gute Nachricht: Du kannst trotzdem einer Upgrid LEG-Community beitreten. Die beiden Systeme schliessen sich nicht gegenseitig aus. Deine LEG-Mitgliedschaft deckt Strom ab, der von ausserhalb des Gebäudes bezogen wird. Dein ZEV/vZEV deckt den Gebäude-Solarstrom ab. Der kombinierte Effekt: Mehr deines Gesamtverbrauchs wird zu Tarifen unter dem Netzpreis abgedeckt.

Brauchst du einen Smart Meter? Die ehrliche Antwort.

Die Kurzversion

Für LEG, ZEV und vZEV: Ein Smart Meter ist erforderlich. Die gute Nachricht: Du musst ihn weder organisieren noch bezahlen. Das Schweizer Recht schreibt vor, dass Netzbetreiber ihn innerhalb von 3 Monaten nach deiner Anfrage installieren müssen — und es kostet dich nichts.

Die Schweiz befindet sich mitten im nationalen Smart-Meter-Rollout. Das gesetzliche Ziel gemäss der Energiestrategie 2050 ist 80% aller Haushalte bis Ende 2027 ausgerüstet. Stand 2026 ist der Rollout in vielen Gebieten im Verzug — die meisten Schweizer Haushalte haben noch traditionelle Zähler. Das ist normal und erwartet.

Smart Meter sind für die LEG-Teilnahme erforderlich, weil die Stromzuteilung zwischen Produzenten und Verbrauchern in Echtzeit geschieht — der Netzbetreiber benötigt 15-Minuten-Verbrauchsdaten von jedem Anschlusspunkt, um deinen Community-Anteil zu berechnen. Wie die Tarife in der Schweiz variieren, siehst du in unserer interaktiven Strompreiskarte. Ohne Smart Meter kann Upgrid deinen Verbrauch nicht fernauslesen, und manuelle Ablesungen liefern nicht die nötige Auflösung.

So prüfst du, ob du einen Smart Meter hast

Schau dir deinen Stromzähler an. Ein Smart Meter hat ein digitales Display, das den Echtzeitverbrauch in kWh anzeigt, oft mit mehreren Bildschirmen, durch die du per Knopfdruck blättern kannst. Traditionelle Zähler haben ein analoges Drehrad oder ein älteres digitales Display, das nur einen einzelnen aufgelaufenen Wert zeigt. Im Zweifelsfall ruf deinen Netzbetreiber an — er kann es sofort bestätigen.

Was, wenn du noch keinen hast?

Du hast Anspruch darauf. Gemäss dem revidierten StromVG (Art. 17abis) haben Teilnehmer einer ZEV- oder LEG-Community das gesetzliche Recht auf eine Smart-Meter-Installation innerhalb von 3 Monaten nach der Anfrage bei ihrem Netzbetreiber. Die Installation geht auf Kosten des Betreibers — nicht auf deine. Du kontaktierst deinen Netzbetreiber, verweist auf deine Absicht, einer LEG oder einem vZEV beizutreten, und er ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb dieser Frist zu reagieren.

Die Frage im Entscheidungstool oben — «hat dein Gebäude bereits eine smarte Zählerinfrastruktur?» — ist nur eine Frage des Timings, keine Barriere. Wenn du mit «nein» oder «nicht sicher» geantwortet hast, fordere zuerst den Zähler an und richte dann deinen ZEV ein oder tritt deiner LEG-Community bei.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Mieter/in ein ZEV einrichten?

Grundsätzlich nein. Der ZEV wird von demjenigen eingerichtet, der die Elektrizitätsanlage im Gebäude besitzt oder verwaltet — typischerweise der Liegenschaftseigentümer oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG). Als Mieter/in kannst du an einem bestehenden ZEV teilnehmen, wenn dein Gebäude eines hat, aber du kannst nicht einseitig eines gründen. Die LEG ist anders: Du kannst als Verbraucher/in beitreten, ohne dass dein Vermieter etwas unternehmen muss.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV in der Praxis?

Der wichtigste praktische Unterschied ist die Zählerinfrastruktur. Beim traditionellen ZEV mussten physische Untermessgeräte in jeder teilnehmenden Einheit installiert werden — teuer, störend und zeitaufwändig. Der vZEV erreicht dasselbe digital über Smart-Meter-Daten und einen virtuellen Zuordnungsalgorithmus. Aus Sicht der Teilnehmer ist das Erlebnis ähnlich. Aus Sicht der Einrichtung ist der vZEV für Gebäudeeigentümer wesentlich einfacher umzusetzen.

Mein Gebäude hat noch keine Smart Meter. Kann ich trotzdem etwas tun?

Ja. Als Mieter/in oder Verbraucher/in tritt einer LEG-Community bei — kein Smart Meter erforderlich. Als Gebäudeeigentümer, der einen vZEV einrichten möchte, kontaktiere deinen Netzbetreiber und fordere die Smart-Meter-Installation an. Das Schweizer Recht verpflichtet sie dazu. Das Rollout-Ziel ist 80% der Haushalte bis Ende 2027, die Infrastruktur kommt also ohnehin — du kannst einfach darum bitten, früher eingeplant zu werden.

Ist die LEG nur für Mieter?

Nein. Stockwerkeigentümer, Gebäudeeigentümer und sogar Solarproduzenten können alle an LEG-Communities teilnehmen. Was sie für Mieter besonders wertvoll macht: Es ist das einzige Modell, bei dem ein Mieter Solarersparnisse nutzen kann, ohne jegliche Kooperation seines Vermieters oder Gebäudeeigentümers. Lies den vollständigen Leitfaden für Mieter →

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