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📘 Vollständiger Guide · Schweiz 2026

vZEV Schweiz 2026:
Virtueller Zusammenschluss zum
Eigenverbrauch erklärt

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist seit 1. Januar 2025 möglich und schliesst die Lücke zwischen ZEV und LEG. Du kannst Solarstrom über mehrere Gebäude hinweg teilen — ohne gemeinsamen physischen Anschluss. Wir erklären, für wen sich der vZEV lohnt, was er kostet und wie du in 4 Schritten loslegst.

Rafael RomanMai 20269 Min. Lesezeit

Direkter Vergleich aller drei Modelle: ZEV vs. vZEV vs. LEG — vollständiger Dreier-Vergleich →

vZEV in 60 Sekunden

Das Wichtigste
  • Ein vZEV verbindet 2 oder mehr Gebäude, die Solarstrom teilen — ohne physischen gemeinsamen Hausanschluss.
  • Möglich seit 1. Januar 2025 (erstes Verordnungspaket des Mantelerlasses). Rechtsgrundlage: EnG Art. 16–18, EnV Art. 14–18.
  • Voraussetzung: alle Teilnehmer im gleichen VNB-Gebiet + Smart Meter bei allen.
  • Strom wird in 15-Minuten-Intervallenrechnerisch (“virtuell”) auf Gebäude B (oder C, D…) zugeteilt — kein Umbau nötig.
  • Ideal für: benachbarte Liegenschaften desselben Eigentümers, gemischte Areale (Wohnen + Gewerbe), Genossenschaften mit mehreren Gebäuden.

Was ist ein vZEV? Definition für 2026

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist eine Erweiterung des klassischen ZEV auf mehrere Gebäude, die keinen gemeinsamen physischen Hausanschluss haben müssen. Die Verteilung des Solarstroms erfolgt rechnerisch (“virtuell”) über das öffentliche Verteilnetz — mit Smart Metern auf allen Seiten als Datengrundlage.

Der Unterschied zum ZEV in einem Satz: ZEV = ein Gebäude, ein Hausanschluss, Strom fließt intern. vZEV = mehrere Gebäude, jedes mit eigenem Anschluss, Strom fließt durch das öffentliche Netz und wird nur rechnerisch zugeordnet.

Der Unterschied zur LEG in einem Satz: vZEV = geschlossener Verbund mit schriftlicher Vereinbarung, meist gleicher Eigentümer oder enger Zusammenschluss. LEG = offener Marktplatz innerhalb der ganzen Gemeinde, Mitglieder kommen und gehen, kein gemeinsamer Eigentümer nötig.

2025
ist das Jahr, in dem der vZEV in der Schweiz möglich wurde — durch das erste Verordnungspaket des Mantelerlasses (in Kraft 1. Januar 2025). Er füllt die Lücke zwischen Ein-Gebäude-ZEV und der gesamtgemeindlichen LEG.

Wie funktioniert ein vZEV technisch?

PVGebäude AProduzentVerteilnetzVNB / Smart MeterGebäude BVerbraucherGebäude CVerbraucherPhysischer StromflussRechnerische Zuordnung (virtuell)
1
PV-Anlage produziert in Gebäude A. Überschuss wird wie immer ins Verteilnetz eingespeist.
2
Smart Meter erfasst die Einspeisung in Echtzeit (15-Minuten-Intervalle). Das ist der Datenpunkt für die virtuelle Zuordnung.
3
Strom fliesst physisch ins Verteilnetz — wie bei jeder normalen Einspeisung. Kein Umbau, keine neue Leitung.
4
Rechnerische Zuordnung: Die vZEV-Plattform verteilt den produzierten Strom anteilig auf Gebäude B (und C, D…) — basierend auf dem Verbrauch laut deren Smart Metern.
5
Abrechnung: Der VNB behandelt den vZEV wie eine einzige Einheit. Mitglieder zahlen den internen vZEV-Tarif für den ihnen zugewiesenen Solaranteil — und den normalen Netztarif für den Rest.

Wer kann einen vZEV gründen?

VoraussetzungDetail
Alle Teilnehmer im gleichen VNB-GebietTypischerweise gleiche Gemeinde; manchmal Nachbargemeinde, wenn gleicher Betreiber
Smart Meter bei allen TeilnehmernPflicht — wird vom Netzbetreiber bereitgestellt; kein Selbstkauf
Mindestens 1 Produzent + 1 VerbraucherEigenverbrauch braucht beide Seiten
Schriftliche VereinbarungRegelt Verteilschlüssel, internen Tarif, Haftung und Austrittsregeln
Gleicher Spannungslevel (i.d.R. Niederspannung)Alle Teilnehmer müssen auf der gleichen Netzebene sein

Typische Anwendungsfälle — wann passt der vZEV?

✅
Zwei angrenzende Mehrfamilienhäuser desselben Eigentümers — einer hat PV, der andere bezieht den Überschuss.
✅
Wohngebäude + benachbartes Gewerbe (Bäckerei, Büro) — das Gewerbe hat tagsüber viel Verbrauch, ideal für PV-Überschuss.
✅
Mehrere Liegenschaften einer Wohngenossenschaft — einheitliche Verwaltung, mehrere Bezugspunkte.
✅
ZEV + Nachbar-Gebäude — ein bestehender ZEV bleibt, ein Nachbargebäude wird via vZEV ergänzt.
❌
Gebäude in verschiedenen VNB-Gebieten — das ist der LEG-Anwendungsfall, nicht vZEV.
❌
Quartier- oder Gemeindegrösse mit vielen Eigentümern — die LEG ist flexibler und erfordert keine Einigung aller.
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1. Wie viele Gebäude sollen teilnehmen?
2. Sind alle Gebäude im gleichen Netzgebiet (gleicher VNB)?
3. Haben alle Gebäude Smart Meter (oder können diese installiert werden)?

Was kostet ein vZEV?

Einmalige Kosten

PostenTypische Kosten
Smart Meter pro TeilnehmerCHF 0 — stellt der Netzbetreiber bereit
Beratung / Vereinbarung aufsetzenCHF 500–2'000 einmalig
Plattform-Setup (z.B. Upgrid)Koordination via Upgrid, keine Vorabgebühr für Mitglieder
PV-Anlage (falls noch nicht vorhanden)CHF 1'200–1'700/kWp inkl. Montage (Swissolar 2026)

Laufende Kosten

PostenPro Jahr
Abrechnungsdienstleister (z.B. Upgrid)CHF 200–800 (gebäudezahl-abhängig)
Selbstverwaltung15–30 Stunden Aufwand
Netzgebühren (Restbezug)Wie regulär — reduzierter Tarif nur auf vZEV-internem Anteil
Beispiel: vZEV mit zwei MFH

Gebäude A hat 12 kWp PV (11'400 kWh Jahresertrag). Gebäude B verbraucht 18'000 kWh/Jahr. Eigenverbrauchsquote im Verbund: ~55%. Jede der 6 Wohneinheiten in Gebäude B zahlt für ihren vZEV-Anteil ~19 Rp./kWh statt 27.7 Rp. — Ersparnis pro Wohnung: CHF 120–200/Jahr. Eigentümer von Gebäude A verdient ~15 Rp./kWh für den intern verkauften Anteil statt ~8.5 Rp. Feed-in.

vZEV-Abrechnung: wer zahlt wem was?

1
Smart-Meter-Daten aller Teilnehmer fliessen monatlich an den VNB und die vZEV-Plattform.
2
Plattform berechnet für jedes 15-Minuten-Intervall: welcher Verbraucher hat welchen Anteil am internen Solarstrom erhalten?
3
Interner Tarif (festgelegt beim Aufsetzen des vZEV, typisch 18–22 Rp./kWh): Verbraucher zahlen diesen Tarif für den ihnen zugewiesenen Solarstrom.
4
Restbezug vom normalen Stromanbieter zum regulären Tarif — automatisch getrennt abgerechnet.
5
Monatliche Abrechnung erstellt der vZEV-Operator. Mitglieder erhalten eine Übersicht: vZEV-Anteil, Restbezug, Gesamtrechnung.

vZEV vs. ZEV vs. LEG — wann was?

KriteriumZEVvZEVLEG
Geltungsbereich1 Gebäude, 1 Anschluss2+ Gebäude, gleicher VNBGanze Gemeinde, gleicher VNB
Eingeführt20181. Januar 20251. Januar 2026
EigentümerstrukturTypisch 1 Eigentümer oder STWEGTypisch 1 Eigentümer mehrerer Gebäude oder VereinbarungOffen — jeder tritt individuell bei
Smart MeterEmpfohlenPflicht bei allenPflicht bei allen
Netzgebühren internKeine (interner Verbrauch)Reduziert auf vZEV-Anteil40% Rabatt (NE5) / 20% (NE7)
Eigentümer-EinigungAlle MiteigentümerVereinbarung zwischen TeilnehmernNicht nötig — Einzelbeitritt
Mieter können beitretenÜber Vermieter (ZEV)Über Vermieter (vZEV-Vereinbarung)Eigenständig, ohne Vermieter
Beste Wahl wenn…1 Gebäude, alle einverstanden2–4 benachb. Liegenschaften, gleicher EigentümerQuartier / Gemeinde, viele Eigentümer

Tiefergehende Guides: ZEV → · LEG vollständiger Guide → · Dreier-Vergleich →

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vZEV gründen: 4 Schritte

1
Eignung prüfen. Sind alle Gebäude im gleichen VNB-Gebiet? Smart Meter vorhanden oder beantragbar? Mindestens 1 Produzent + 1 Verbraucher?
2
Vereinbarung aufsetzen. Schriftliche Regelung: Verteilschlüssel (wer bekommt wie viel), interner Tarif, Haftung, Austrittsregeln. Upgrid unterstützt mit Mustervereinbarungen.
3
VNB anmelden. Anmeldung via Plattform. Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen. Er ist gesetzlich verpflichtet, Smart Meter auf Anfrage zu installieren.
4
Live gehen. Nach VNB-Bestätigung startet die virtuelle Zuordnung. Erste Abrechnung typisch nach 1–3 Monaten.

Vorteile eines vZEV

VorteilFür wen
Höherer Eigenverbrauch als jedes Gebäude separatPV-Eigentümer, alle Teilnehmer
Bessere Wirtschaftlichkeit für grosse PV-Anlage, die ein Einzelgebäude überfordertEigentümer mit grosser Anlage
Reduzierte Netzgebühren auf den vZEV-internen AnteilAlle Verbraucher im vZEV
Einheitliche Verwaltung statt 2–3 separate ZEVsVerwalter, Eigentümer mehrerer Gebäude
Vorstufe zur LEG — wer später skalieren will, kann den vZEV in eine LEG überführenWachsende Gemeinschaften

«Der vZEV ist die richtige Antwort, wenn dein Solarpotenzial grösser ist als dein Gebäude — aber kleiner als deine Gemeinde.»

Rechtliche Grundlagen des vZEV

Der vZEV wurde durch das erste Verordnungspaket des Mantelerlasses ermöglicht, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Die Rechtsgrundlagen sind klar definiert:

→
Energiegesetz (EnG) Art. 16–18: Regelt den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, die Rahmenbedingungen für Teilnehmer und die Rolle des Netzbetreibers.
→
Energieverordnung (EnV) Art. 14–18: Spezifiziert die technischen Anforderungen, Smart-Meter-Pflicht und Datenstandards für die virtuelle Verrechnung (Quelle: AEW Energie AG, aew.ch).
→
15-Minuten-Datenauflösung: VNBs müssen Smart-Meter-Daten in SDAT-CH-Standard bereitstellen, damit die virtuelle Zuordnung möglich ist.
→
Wechselrecht: Einzelne Mitglieder können den vZEV verlassen. Die genauen Fristen werden in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt (analog ZEV: 1× pro Jahr).

vZEV für Mieter:innen

Im Gegensatz zur LEG, wo Mieter:innen eigenständig beitreten können, werden vZEV-Mieter typischerweise über den Vermieter Mitglied — weil der vZEV eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gebäudeeigentümern voraussetzt.

!
Freiwilligkeit: Kein Mieter kann zum Beitritt gezwungen werden. Austritt ist jährlich möglich.
!
Transparente Abrechnung: Der interne Tarif muss klar ausgewiesen sein und darf nicht höher sein als der externe Nettarif des VNB.
!
Ersparnis ist real: Typisch CHF 80–200/Jahr pro Wohneinheit — gleiche Grössenordnung wie beim ZEV.
!
Alternative LEG: Als Mieter:in kannst du auch eigenständig einer LEG beitreten — ohne Vermieter-Einigung. Solarstrom als Mieter:in →

Häufig gestellte Fragen zum vZEV

Ein vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) verbindet 2 oder mehr Gebäude, die gemeinsam Solarstrom nutzen — ohne dass sie physisch verbunden sein müssen. Der Strom fliesst ins Netz, wird aber rechnerisch (virtuell) dem Verbrauch der Mitgebäude zugeordnet. Das Ganze läuft über Smart Meter und eine Abrechnungsplattform.
ZEV = ein Gebäude hinter einem gemeinsamen Hausanschluss. Strom fliesst intern, kein Netz involviert. vZEV = mehrere Gebäude mit eigenen Anschlüssen. Strom fliesst durch das öffentliche Netz, wird rechnerisch zugeordnet. Smart Meter bei allen Beteiligten sind beim vZEV Pflicht.
vZEV = geschlossener Verbund, meist gleicher Eigentümer oder enge schriftliche Vereinbarung, typisch 2–4 Gebäude. LEG = offener Marktplatz für die gesamte Gemeinde, Einzelpersonen treten ohne Einigung mit anderen bei. Für Quartierprojekte und bei verschiedenen Eigentümern ist die LEG der richtige Weg. LEG-Guide →
Eigentümer von 2 oder mehr Gebäuden im gleichen VNB-Gebiet, mit mindestens einer PV-Anlage und Smart Meter bei allen Teilnehmern. Typisch: Eigentümer mehrerer MFH, Wohngenossenschaften, Gewerbeareal mit Wohnteil. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Teilnehmern.
Einmalig: CHF 500–2'000 für Beratung und Vereinbarung. Smart Meter: CHF 0 (stellt der VNB). PV-Anlage falls nötig: CHF 1'200–1'700/kWp. Laufend: CHF 200–800/Jahr für Abrechnungsdienstleister je nach Gebäudezahl.
Ja — Smart Meter sind beim vZEV Pflicht bei allen Teilnehmern (Produzenten und Verbraucher). Ohne 15-Minuten-Messdaten ist die virtuelle Zuordnung nicht möglich. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, sie auf Anfrage zu installieren — du kaufst sie nicht selbst.
Seit 1. Januar 2025 — durch das erste Verordnungspaket des Mantelerlasses (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, Volksabstimmung 9. Juni 2024). Rechtsgrundlage: EnG Art. 16–18, EnV Art. 14–18.
Der vZEV hat keinen gesetzlich fixierten Pauschalrabatt wie die LEG (die 40%/20% nach StromVV Art. 19h kennt). Im vZEV profitieren Mitglieder davon, dass intern verbrauchter Solarstrom die Netzgebühren des Restbezugs reduziert — weil weniger Strom aus dem Netz gezogen wird. Der effektive Vorteil hängt vom Eigenverbrauchsanteil und dem VNB-Tarif ab.
Ja — ein bestehender vZEV kann einer LEG beitreten oder in eine LEG überführt werden. Das ermöglicht Wachstum: du startest mit einem kleinen Verbund und öffnest ihn später für die gesamte Gemeinde. Upgrid begleitet diesen Übergang.

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Quellen: EnG Art. 16–18 und EnV Art. 14–18 (Rechtsgrundlage vZEV, fedlex.admin.ch); AEW Energie AG — vZEV Grundlagen (aew.ch); EKZ — ZEV, vZEV und LEG kurz erklärt (ekz.ch, Feb 2025); ewb — (v)ZEV gründen (ewb.ch); BKW — vZEV erklärt (bkw.ch); Swissolar HER Handbuch 2025 (swissolar.ch); Balthasar Legal — Eigenverbrauchsmodelle 2026 (balthasar-legal.ch); VSE Stromgesetz Mantelerlass (strom.ch). Angaben ohne Gewähr — individuelle Fragen mit Fachberater klären.
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