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📘 Vollständiger Guide · Schweiz 2026

LEG Schweiz 2026:
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft —
der vollständige Guide

Seit 1. Januar 2026 ist die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in der Schweiz Realität — der einfachste Weg, Solarstrom mit deinen Nachbarn zu teilen oder zu kaufen. Ohne neuen Stromanbieter, ohne neue Hardware, mit reduzierten Netzgebühren. Wir erklären jedes Detail.

Hagen LihlMai 202612 Min. Lesezeit

LEG in 60 Sekunden — das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste
  • Eine LEG verbindet Solarproduzenten mit Verbrauchern in derselben Gemeinde — auch ohne eigenes Dach, auch als Mieter.
  • Sie ist seit 1. Januar 2026 Schweizer Recht (Mantelerlass, StromVG Art. 17a ff.).
  • Verbraucher bekommen 40% Rabatt auf Netzgebühren für den lokal bezogenen Solarstrom (StromVV Art. 19h). Bei mehreren Netzebenen: 20%.
  • Produzenten verdienen ~15 Rp./kWh statt ~8.5 Rp. Einspeisevergütung.
  • Du behältst deinen aktuellen Stromanbieter. Nur der Bezugsweg und der Preis ändern sich.

Was ist eine LEG? Eine Definition für 2026

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein rechtlicher Zusammenschluss von Stromverbrauchern und Solarproduzenten innerhalb desselben Verteilnetzgebiets — typischerweise in der gleichen politischen Gemeinde. Produzenten verkaufen ihren Solarstrom‑Überschuss direkt an Nachbarn zu einem Preis zwischen Einspeisevergütung (~8.5 Rp./kWh) und vollem Nettarif (~27.7 Rp./kWh). Der Strom fließt rechnerisch über das bestehende öffentliche Verteilnetz — keine neue Verkabelung, kein gemeinsamer Hausanschluss erforderlich.

Was die LEG nichtist: kein Stromanbieter‑Wechsel, keine neue Hardware (der Netzbetreiber stellt den Smart Meter zur Verfügung), kein Eingriff ins Hausnetz.

2026
ist das Jahr, in dem der Mantelerlass vollständig operativ wird. Die LEG ist Teil der grössten Reform des Schweizer Stromrechts seit Jahrzehnten. Rund 590 Schweizer Netzbetreiber müssen LEG-Anmeldungen ermöglichen.

Wie funktioniert eine LEG? Der Energiefluss erklärt

1
Solarproduzent speist ein. Überschuss-Solarstrom geht wie bisher ins lokale Verteilnetz. Nichts ändert sich an der physischen Installation.
2
Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch. In 15-Minuten-Intervallen wird präzise gemessen, wie viel eingespeist und verbraucht wird. Das ist die Datengrundlage der LEG.
3
LEG-Plattform (z.B. Upgrid) matcht.Die Software verrechnet Produktion und Verbrauch innerhalb der Gemeinschaft — welcher Verbraucher bekommt wie viel lokalen Solarstrom in diesem 15-Minuten-Intervall.
4
Verbraucher zahlt den LEG-Tarif.Für den lokal bezogenen Anteil: typisch 18–22 Rp./kWh statt 27.7 Rp. Was lokal nicht gedeckt wird, kommt vom Netzbetreiber zum Standardtarif.
5
Netzgebühren reduziert.40% Rabatt auf NE5‑Ebene, 20% wenn die Transformationsnetzebene beansprucht wird (StromVV Art. 19h).

Lohnt sich eine LEG? Konkrete Zahlen

Fall 1: Solarproduzent (10 kWp, EFH)
Einspeisevergütung (Jahresschnitt)~8.5 Rp./kWh
LEG-Tarif (verhandelt)~15 Rp./kWh
Überschuss/Jahr (ca.)5'000 kWh
Einnahmen Feed-inCHF 425/Jahr
Einnahmen LEGCHF 750/Jahr
+CHF 325/Jahr · +76% mehr Einnahmen
Fall 2: Verbraucher (4'500 kWh/Jahr)
Standardtarif (ElCom Median 2026)27.7 Rp./kWh
LEG-Tarif (50% Anteil)~20 Rp./kWh
Bisher (total)CHF 1'247/Jahr
Mit LEG (50% Anteil)CHF 1'113/Jahr
−CHF 134/Jahr · ~11% weniger Stromkosten
🧮 LEG-Sparrechner
Berechne deinen Vorteil — als Verbraucher oder Produzent.
Jahresverbrauch
4'500 kWh
1'00020'000 kWh
Solarkauf aus LEG
2'475 kWh
Restbezug Netz
2'025 kWh
Geschätzte Ersparnis
CHF 521/Jahr
Basis: LEG-Tarif 15 Rp./kWh, Netz 27.7 Rp./kWh (ElCom-Median), 30% Netzrabatt, 55% Solaranteil. Individuelle Werte variieren.

Was kostet die Teilnahme an einer LEG?

RolleEinstiegLaufend
VerbraucherCHF 0 Beitrittsgebühr~50–100 CHF/Jahr Verwaltungspauschale (je nach LEG)
ProduzentCHF 0 — Plattform‑Marge pro gehandelter kWhKein Jahresbeitrag
LEG‑GründerSetup via Upgrid kostenlos für MitgliederAbrechnung als % des Handelsvolumens

Was du nichtzahlst: keine neue Hardware (Smart Meter = Aufgabe des Netzbetreibers), keinen Anbieterwechsel‑Aufwand, keine Strafen am alten Vertrag.

Wer kann einer LEG beitreten?

RolleVoraussetzungBeitrag zur LEG
Hauseigentümer mit PVSmart Meter, Anlage netzgekoppelt, gleicher VNBVerkauft Solarstrom‑Überschuss
Mieter:inSmart Meter im Haus — keine Vermieter‑Zustimmung nötigKauft günstigeren Solarstrom
KMU / GewerbeSmart Meter, gleicher VNBKauft oder verkauft je nach Lastprofil
ZEV‑GebäudeBestehender ZEV‑Verbund, Smart Meter bei allenTritt als Block bei und verkauft Überschuss
Geografische Regel

Alle LEG‑Teilnehmer müssen im gleichen Verteilnetzgebiet(typisch gleiche Gemeinde, gleicher VNB) sein. Als Mieter:in brauchst du keine Vermieter‑Zustimmung — du änderst nur, woher du Strom beziehst. Solarstrom als Mieter:in →

✓ Kann ich einer LEG beitreten?
3 Fragen — sofortige Antwort.
1. Was bist du?
2. Hast du einen Smart Meter (intelligentes Messgerät)?
3. Bist du Mieter oder Eigentümer?

LEG vs. ZEV vs. vZEV — was ist der Unterschied?

KriteriumZEVvZEVLEG
GeltungsbereichEin Gebäude, ein AnschlussMehrere Gebäude, gleicher VNBGanze Gemeinde, gleicher VNB
Eingeführt20181. Januar 20251. Januar 2026 (Mantelerlass)
Netzgebührenrabatt— (intern keine Netzgebühr)Reduziert40% (NE5) / 20% (NE7) — StromVV Art. 19h
Eigentümer‑EinigungJa (alle Miteigentümer)Ja (Vereinbarung)Nein — Einzelpersonen treten bei
Mieter können beitretenNur mit Vermieter‑OKNur mit VereinbarungJa, eigenständig
Ideal für1 Gebäude, alle einverstanden2–4 benachbarte Liegenschaften, gleicher EigentümerQuartier / Gemeinde‑Ebene

Tiefergehende Guides: ZEV → · vZEV → · Dreier‑Vergleich →

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Wie gründe ich eine LEG? 5 Schritte

1
Smart Meter prüfen. Hast du einen? Wenn nicht: Netzbetreiber sind verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von 3 Monaten zu installieren (Art. 17a Abs. 3 StromVG).
2
Mitglieder finden.Mindestens 1 Produzent + 1 Verbraucher in der gleichen Gemeinde / gleichem VNB‑Gebiet.
3
Plattform wählen.Upgrid übernimmt Matching, Abrechnung, VNB‑Datenaustausch und Compliance — du brauchst keinen eigenen Tech‑Stack.
4
VNB informieren. Anmeldung erfolgt via Plattform. Der Netzbetreiber hat gesetzlich begrenzten Spielraum zur Ablehnung.
5
Live gehen.Nach VNB‑Bestätigung startet die Abrechnungsperiode. Erste Gutschriften typisch nach 1–2 Monaten.

Die rechtliche Grundlage der LEG

Die LEG basiert auf dem Mantelerlass — dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen hat. Das zweite Verordnungspaket, das die LEG operativ macht, trat am 1. Januar 2026 in Kraft.

→
StromVG Art. 17a ff.: Definiert LEG, Rechte und Pflichten der Teilnehmer und die Pflichten des VNB.
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StromVV Art. 19h:Netzgebührenabschlag 40% (NE5) / 20% (NE7). Gesetzliches Maximum wäre 60% — Swissolar setzt sich dafür ein.
→
VNB‑Pflicht:Alle ~590 Netzbetreiber müssen LEG‑Anmeldungen ermöglichen und Smart Meter (auf Anfrage innerhalb 3 Monate) installieren.
→
Mieter‑Schutz:Mieter:innen können eigenständig beitreten — ohne Vermieter‑Zustimmung.

LEG nach Kantonen — wo lohnt es sich am meisten?

Je höher dein aktueller Tarif, desto grösser der Hebel der LEG. Kantonale Mediane 2026 (Quelle: ElCom, H4‑Profil, Schätzwerte):

KantonMedian 2026 (Rp./kWh)Jahresrechnung (4'500 kWh)Ersparnis mit LEG (50%‑Anteil)
Nidwalden (günstigster Kanton)~22.1~CHF 994~CHF 47/Jahr
Aargau~24.5~CHF 1'103~CHF 101/Jahr
Zürich~26.8~CHF 1'206~CHF 152/Jahr
Bern~27.4~CHF 1'233~CHF 167/Jahr
Schweiz (Median)27.7CHF 1'247~CHF 174/Jahr
St. Gallen~28.5~CHF 1'283~CHF 191/Jahr
Basel‑Stadt~33.3~CHF 1'497~CHF 299/Jahr
Schätzwerte auf Basis ElCom Tarifdaten 2026. Eigene Gemeinde prüfen: strompreis.elcom.admin.ch · Vollständige Tarifübersicht →

Was Upgrid bei einer LEG übernimmt

AufgabeOhne PlattformMit Upgrid
Matching Produktion/VerbrauchManuelle BerechnungAutomatisch in 15‑min‑Intervallen
VNB‑Datenaustausch (SDAT‑CH)Eigene IT‑IntegrationUpgrid vollständig integriert
Monatliche AbrechnungManuell oder eigenes SystemAutomatisiert, gesetzeskonform
VNB‑Anmeldung und ComplianceEigene VerantwortungUpgrid koordiniert
Mitglieder‑OnboardingEigenaufwandUpgrid‑Prozess, ~2 Minuten

Häufig gestellte Fragen zur LEG

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Stromproduzenten und -verbrauchern innerhalb einer politischen Gemeinde. Im Gegensatz zum ZEV können verschiedene Gebäude und Eigentümer teilnehmen — der Solarstrom wird über das öffentliche Netz verteilt. Die Rechtsgrundlage ist das Schweizer Energiegesetz (EnG), gültig ab Januar 2025.
ZEV: Ein Gebäude, ein Anschluss, interner Eigenverbrauch. vZEV: Mehrere Gebäude desselben Eigentümers, kein öffentliches Netz. LEG: Gesamte Gemeinde, öffentliches Netz, Netzrabatt für Verbraucher, verschiedene Eigentümer. Die LEG geht am weitesten — ist aber auch administrativ anspruchsvoller. Upgrid vereinfacht das.
Nein. Als Verbraucher kannst du einer LEG beitreten, ohne selbst eine Solaranlage zu besitzen. Du kaufst Solarstrom von einem Produzenten in deiner Gemeinde — zu einem Tarif, der günstiger als Netzstrom ist (typisch ~15 Rp./kWh vs. ~27.7 Rp./kWh). Du brauchst nur einen Smart Meter.
LEG-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Netznutzungsgebühren — typisch 20–40% der Netzgebühr. Die genaue Höhe legt der Netzbetreiber fest. Das ist ein direkter Kostenvorteil, den weder ZEV noch vZEV bieten.
Produzent: PV-Anlage, Smart Meter (Zweirichtungszähler), Anmeldung beim Netzbetreiber. Verbraucher: Smart Meter (intelligentes Messgerät). Upgrid koordiniert die technische Einrichtung und kommuniziert mit dem Netzbetreiber.
Ja! Das ist eine der häufigsten Fragen. Ein bestehendes ZEV kann als Produzent einer LEG beitreten und seinen Überschuss, der über den internen Gebäudebedarf hinausgeht, in der LEG anbieten. Die Modelle schliessen sich nicht aus.
Mit Upgrid dauert der Prozess typischerweise 4–8 Wochen von der Erstberatung bis zur ersten Abrechnung. Der aufwendigste Teil ist die Abstimmung mit dem Netzbetreiber — den übernimmt Upgrid vollständig. Du unterschreibst einmal, wir erledigen den Rest.
Jedes Mitglied kann die LEG jederzeit kündigen, mit einer Kündigungsfrist von in der Regel einem Monat auf einen Monatsbeginn. Es gibt keine Mindestlaufzeit für Verbraucher. Produzenten haben üblicherweise eine Mindestlaufzeit, die vertraglich festgelegt wird.

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Quellen:StromVG SR 734.7 Art. 17a ff. (fedlex.admin.ch); StromVV Art. 19h (Netzgebührenrabatt); Mantelerlass — Volksabstimmung 9. Juni 2024 (bfe.admin.ch); Swissolar — Was gilt neu 2026 für PV‑Anlagen (swissolar.ch); ElCom Medienmitteilung Strompreise 2026 (elcom.admin.ch, 09.09.2025); Energieradar — Revision StromVG Mantelerlass (energieradar.ch); Balthasar Legal — Eigenverbrauchsmodelle 2026 (balthasar-legal.ch). Kantonale Mediane sind Schätzwerte — Gemeindetarife prüfen via strompreis.elcom.admin.ch.
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