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☀️ Guide für Solarproduzenten · 2026

Solarstrom verkaufen
in der Schweiz 2026:
Was bringt am meisten?

Feed-in Tarif, LEG oder ZEV — drei Wege, dein Solarpotenzial zu monetarisieren. Seit 2026 gelten neue Regeln. Die Zahlen zeigen klar, welcher Weg für Produzenten am meisten einbringt.

Hagen LihlAktualisiert August 20269 Min. Lesezeit
⚡
Wichtige Änderung ab 2026: Der vierteljährliche Referenz-Marktpreis des BFE ist seit dem 1. Januar 2026 die schweizweit harmonisierte Vergütung nach Art. 15 Abs. 1 EnG — er gilt immer dann, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf einen Preis einigen. Publizierte Werte: Q1 2026 10.27 Rp./kWh, Q2 2026 3.90 Rp./kWh. Neu gibt es zudem eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW (Art. 15 Abs. 1bis EnG). Herkunftsnachweise (HKN) vergütet dein Netzbetreiber allenfalls zusätzlich — freiwillig, nicht überall.
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Du hast eine Solaranlage. Sie produziert mehr als du selbst verbrauchst. Die Frage ist: Was machst du mit dem Überschuss — und was ist dein Strom überhaupt wert?

Bis 2025 war die Antwort einfach: Einspeisung ins Netz, zum Rückliefertarif deines Netzbetreibers, fertig. Seit Januar 2026 ist das Modell komplexer — und für viele Produzenten deutlich weniger attraktiv. Gleichzeitig gibt es seit 2026 erstmals eine echte Alternative: die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), bei der du deinen Strom direkt an Nachbarn verkaufst, zum selbst verhandelten Preis.

Dieser Artikel erklärt alle drei Optionen, zeigt die echten 2026-Zahlen, und hilft dir entscheiden, was für deine Anlage am meisten bringt.

~90%
typischer Mehrertrag auf den Jahresüberschuss im Rechner-Modell (ca. 55 % des Überschusses zu ~15 Rp./kWh in der LEG, Rest zum publizierten Feed-in-Jahresschnitt 5.56 Rp./kWh) gegenüber reiner Einspeisung des gleichen Überschusses — bei gleicher Anlage. Der Abstand ist so gross, weil der Jahresschnitt 2025 mit 5.56 Rp./kWh deutlich tiefer lag, als die einzelnen Quartalswerte vermuten lassen: Photovoltaik liefert am meisten, wenn der Markt am wenigsten zahlt.

Was sich ab 2026 geändert hat — und warum es wichtig ist

Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) hat drei fundamentale Änderungen für Solarproduzenten gebracht:

1
Der Referenz-Marktpreis wird zur harmonisierten Vergütung: Das BFE erhebt und publiziert den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis für Photovoltaik zwar schon seit 2018 — neu ist, dass er seit dem 1. Januar 2026 als schweizweit einheitliche Vergütung gilt, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf einen Preis einigen (Art. 15 Abs. 1 EnG). Damit hängt deine Vergütung direkt am Spotmarkt: Bei viel Solarproduktion (Sommer) sinkt der Marktpreis — genau dann, wenn deine Anlage am meisten produziert.
2
70%-Begrenzung der Wirkleistung: Neue PV-Anlagen im Niederspannungsnetz dürfen kurzzeitig nur 70% ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen (Wirkleistungsbegrenzung). In der Praxis betrifft das nur wenige Stunden pro Jahr — bedeutet aber, dass grössere Anlagen ohne Eigenverbrauch oder Speicher Erträge verschenken.
3
LEG ist seit Januar 2026 möglich: Erstmals kannst du deinen Strom direkt an Nachbarn in deiner Gemeinde verkaufen — über das öffentliche Netz, mit reduzierten Netzgebühren für alle Beteiligten, zum selbst ausgehandelten Preis zwischen Feed-in und Nettarif.

Vergleich der drei Optionen — mit echten Zahlen

Referenz-Marktpreis Photovoltaik: alle publizierten Quartale

Die Zahlen unten sind nicht der Strompreis, den du für Bezug vom Netz bezahlst. Es sind die Rappen pro Kilowattstunde, die dir dein Netzbetreiber für eingespeisten Überschuss ins öffentliche Netz vergütet (Referenzmarktpreis / Rückliefervergütung nach den Quartalsregeln). Nur exportierte kWh zählen hier — Eigenverbrauch ist ökonomisch ein eigener Hebel.

Jede Spalte ist ein Kalenderquartal 2026. Die Ø-Vergütung pro eingespeister kWh ist typischerweise in Q1 und Q4 höher (weniger Solarangebot am Markt) und in Q2–Q3 tiefer (viel PV drückt Spotpreise). Das bedeutet nicht automatisch, dass du «jedes Quartal weniger verdienst»: im Sommer speist du oft mehr kWh zu einem tieferen Satz ein, im Winter weniger kWh zu einem höheren — der Jahrestotal hängt von Preis und Menge ab.

Hier sind sämtliche vom BFE publizierten Quartalswerte für Photovoltaik seit 2024. Es sind keine Schätzungen und keine Prognosen — es ist das, was effektiv festgelegt wurde. Die letzte Zeile ist die entscheidende: der Jahresmittelwert, gewichtet mit der tatsächlich eingespeisten Strommenge.

Quartal202420252026
Q16.20 Rp.10.38 Rp.10.27 Rp.
Q23.51 Rp.2.76 Rp.3.90 Rp.
Q33.34 Rp.5.73 Rp.publiziert am 14.10.2026
Q48.75 Rp.9.51 Rp.publiziert am 15.01.2027
Ø gewichtet4.41 Rp.5.56 Rp.5.49 Rp. (H1)
Quelle: BFE, «Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV», Publikationen vom 9. März 2026 und 14. Juli 2026 (Datensatz BFE-DS-0020, i14y.admin.ch / opendata.swiss). Preise exkl. MWST. Umrechnung aus CHF/MWh. «Ø gewichtet» = Quartalspreise gewichtet mit dem publizierten Quartalsvolumen der lastganggemessenen PV-Anlagen.
Warum der Jahresschnitt so viel tiefer liegt, als er aussieht

Nimm die vier Quartalswerte von 2025 und bilde den einfachen Mittelwert: 7.09 Rp./kWh. Gewichte sie stattdessen mit der Menge, die effektiv eingespeist wurde, und du landest bei 5.56 Rp./kWh. Der Grund: 76 % der eingespeisten Strommenge fielen 2025 in Q2 und Q3 — also genau in die beiden billigsten Quartale. Photovoltaik liefert am meisten, wenn der Markt am wenigsten zahlt. Wer seine Amortisationsrechnung auf einen Q1-Wert stützt, rechnet sich um beinahe das Doppelte reich.

Die Mindestvergütung — der Boden seit 2026

Weil solche Preiseinbrüche absehbar waren, hat der Bund auf den 1. Januar 2026 eine Untergrenze eingezogen (Art. 15 Abs. 1bis EnG, Art. 12 Abs. 1bis EnV). Fällt der Referenz-Marktpreis darunter, zahlt der Netzbetreiber die Differenz. Konkret:

AnlageEigenverbrauchMindestvergütung
Unter 30 kWja (praktisch immer)6 Rp./kWh
60 kW, z. B. im ZEVja3 Rp./kWh
90 kW, Gewerbeja2 Rp./kWh
90 kWnein6.2 Rp./kWh
Quelle: UVEK, «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Änderung der Energieverordnung mit Inkrafttreten am 1. Januar 2026 — Erläuternder Bericht», 19. Februar 2025, Ziff. 2.1.2. Ab 30 kW mit Eigenverbrauch wird der Ansatz von 6 Rp. anteilig nur auf die ersten 30 kW gerechnet: eine 130-kW-Anlage kommt so auf 1.38 Rp./kWh. Mehrwertsteuerpflichtigen Produzenten vergütet der Netzbetreiber die MWST zusätzlich.

Für die typische Anlage auf einem Einfamilienhaus heisst das: Der Boden liegt bei 6 Rp./kWh. In Q2 2026 lag der Referenz-Marktpreis mit 3.90 Rp. darunter — die Mindestvergütung war also nicht theoretisch, sie hat gegriffen. Sie ist aber genau das: ein Boden. Kein Preis, mit dem sich eine Anlage rechnet.

💰 Einkommensrechner — Feed-in vs. LEG
Gib deine Anlagendaten ein und sieh, was jede Option pro Jahr bringt (illustratives Modell mit publizierten 2026-Richtwerten BFE/ElCom).
Anlagengrösse
10 kWp
3 kWp50 kWp
Eigenverbrauch
30%
10%60%
Feed-in Einspeisung
CHF 1'159/Jahr
2'850 kWh × 27.7 + 6'650 kWh × 5.56 Rp.
ZEV (Gebäude)
CHF 1'651/Jahr
2'850 kWh × 27.7 + Überschuss (2'993 kWh × 22 + Rest × 5.56)
LEG (Quartier)
CHF 1'504/Jahr
2'850 kWh × 27.7 + 3'658 kWh × 15 + Rest × 5.56
Bester Deal: ZEV — CHF 492 mehr pro Jahr als reine Feed-in Einspeisung
Modell gesamt (Wert, keine Steuern): Eigenverbrauch × 27.7 Rp./kWh (ElCom-Median Haushalte 2026) + Überschuss je Option. Feed-in-Überschuss × 5.56 Rp./kWh (BFE-Referenz-Marktpreis, Jahresmittel 2025, gewichtet mit der eingespeisten Menge). ZEV: 45 % des Überschusses illustrativ × 22 Rp./kWh (internes Teilen im Gebäude), Rest × 5.56. LEG: ~55 % des Überschusses × ~15 Rp./kWh, Rest × 5.56. 950 kWh/kWp typ. Mittelland (Richtgrössen z. B. Swissolar). Keine Preisprognose.
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Wähle deine Situation und wir zeigen dir den optimalen Weg.

Die drei Optionen im Detail

KriteriumFeed-in ins NetzZEV (Gebäude)LEG (Quartier)
Vergütung Überschuss2.76–10.38 Rp./kWh je Quartal, Ø 5.56 (2025)Eigenverbrauch ersetzt 27.7 Rp./kWh Netzstrom~13–18 Rp./kWh (selbst verhandelt, Richtwert ~15 Rp.)
AbnehmerkreisNetz — anonymisiertBewohner desselben GebäudesGesamte Gemeinde / Quartier
PreisrisikoHoch — schwankt mit SpotmarktMittel — EigenverbrauchsquoteNiedrig — Preis selbst festgelegt
Netzrabatt–Intern (keine Netzgebühr intern)20–40% Rabatt für Verbraucher
70%-EinspeiselimitBetroffenTeilweise betroffenLokaler Verbrauch zählt nicht als Einspeisung
VerwaltungsaufwandSehr geringMittel (Abrechnung intern)Minimal mit Upgrid als Betreiber
Für wen geeignetAlle mit PV, keine NachbarschaftMehrfamilienhäuser, STWEGPV-Besitzer mit Nachbarn in derselben Gemeinde

Option 1: Feed-in Einspeisung — das klassische Modell

Du produzierst mehr als du verbrauchst, der Überschuss geht ins öffentliche Netz. Dein Netzbetreiber vergütet dir den Strom zum vierteljährlich ermittelten Referenzmarktpreis.

Das Grundproblem: Der Preis ist am tiefsten, wenn am meisten produziert wird. Sommersolar trifft auf tiefe Spotpreise, weil alle gleichzeitig einspeisen. Das ist strukturell — und ändert sich 2026 nicht.

Wer bleibt bei Feed-in?

Standorte ohne LEG-taugliche Nachbarn in derselben Gemeinde (oder ohne Abnehmer für den Überschuss), sehr kleine Anlagen, bei denen ein Modellwechsel sich nicht lohnt, oder wer bewusst nur die Standard-Einspeisung möchte. Mit einer LEG musst du keine Freizeit in eine Bürgernetzgemeinschaft investieren — mit einem Betreiber wie Upgrid läuft der Betrieb für dich, ohne ehrenamtlichen Vorstand.

Option 2: ZEV — lokal, aber nur im Gebäude

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist seit 2018 möglich. Alle Bewohner eines Gebäudes teilen sich die PV-Anlage — der selbst produzierte Strom wird intern verteilt, erst was übrig bleibt geht ins Netz.

Der wirtschaftliche Vorteil ist real: Intern verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzstrom, der 27.7 Rp./kWh kostet — deutlich mehr als der Feed-in Tarif. Der Nachteil: Du bist auf das eigene Gebäude beschränkt.

ZEV oder LEG — was bringt mehr?

LEG ist nicht in jedem Fall besser als ZEV. ZEV ist oft am stärksten, wenn fast die ganze Produktion im gleichen Gebäude verbraucht wird (MFH / STWEG): interne kWh ersetzen Netzstrom zum Detailhandelspreis (~27.7 Rp./kWh im ElCom-Median 2026), nur der Rest wird zum Feed-in vergütet. LEG lohnt, wenn ein grosser Teil der Produktion das Gebäude verlässt und in der Gemeinde zu einem verhandelten Preis (oft ~13–18 Rp./kWh) verkauft werden kann statt zum tiefen Sommer-Feed-in. Viele Liegenschaften machen beides: ZEV für internes Teilen, LEG für Überschuss ausserhalb des Gebäudes. Die beiden Modelle schliessen sich nicht aus — ein bestehendes ZEV kann einer LEG beitreten und seinen Überschuss einbringen.

Vollständiger ZEV-Guide: ZEV Schweiz 2026 erklärt →

Option 3: LEG — der neue Weg für mehr

Seit Januar 2026 kannst du deinen Solarstrom über das öffentliche Netz direkt an Haushalte in deiner Gemeinde oder deinem Quartier verkaufen.

Warum LEG mit jedem neuen Mitglied stärker wird

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist kein fester Personenkreis. Je mehr Produzenten und Konsumenten einer LEG beitreten, desto robuster wird das Netz: mehr potenzielle Abnehmer für Mittagssolar, mehr Abnahme, mehr Akzeptanz. Diese Rückkopplung — attraktiver Strom zieht Mitglieder an, mehr Mitglieder machen lokales Angebot nützlicher — ist dieselbe Flywheel-Idee, die wir im Artikel zum Zinseszins‑Effekt in Solar-Gemeinschaften ausführen.

Zum Artikel: Flywheel & Netzwerkwachstum bei Solar‑Communities →

«Du produzierst denselben Strom. Du entscheidest, ob du ihn für 6 Rappen oder für 15 Rappen verkaufst.»

Was brauchst du für eine LEG als Produzent?

1
PV-Anlage: Beliebige Grösse, auch bestehende Anlagen. Auch ZEVs können teilnehmen.
2
Smart Meter: Pflicht für alle LEG-Mitglieder.
3
Gleiche Gemeinde: Alle LEG-Mitglieder müssen in derselben politischen Gemeinde sein, beim gleichen Netzbetreiber, auf gleicher Netzebene (NE5 oder NE7).
4
Upgrid als Betreiber: Upgrid übernimmt Anmeldung, Messdatenverarbeitung, Abrechnung und Compliance.

Wie viel Meldebürokratie — und wer macht das?

Das ist die Frage, die Produzenten am meisten beschäftigt. Die ehrliche Antwort: Eine LEG alleine aufzubauen ist aufwendig — Anmeldung beim Netzbetreiber, Messkonzept validieren, Abrechnungssystem einrichten, monatliche Abrechnung. Das ist der Grund, warum Betreiber existieren. Mit Upgrid investierst du als Produzent keine laufende Zeit in Meldungen, Messdaten oder Auszahlungen — das übernimmt der Betreiber.

AufgabeProduzent selbstMit Upgrid
Anmeldung beim VNBAufwendig, Formulare, FristenUpgrid übernimmt
Smart Meter KoordinationEigene Abklärung mit VNBUpgrid koordiniert
Messdatenverarbeitung (15-Min)Eigene Software nötigUpgrid Plattform
Monatliche AbrechnungManuell oder eigenes SystemAutomatisiert via Upgrid
ProduzentenvergütungMuss selbst abgerechnet werdenUpgrid zahlt monatlich aus
Compliance (StromVG)Eigene RechtsverantwortungUpgrid stellt sicher

Fazit: Was lohnt sich wirklich?

Die Zahlen lassen wenig Interpretationsspielraum. Für einen Produzenten mit Nachbarn in derselben Gemeinde bringt eine LEG strukturell mehr als reine Einspeisung — unabhängig von der Anlagengrösse.

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Quellen: BFE, «Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV», Publikationen vom 9. März 2026 und 14. Juli 2026 (BFE-DS-0020 / opendata.swiss, i14y.admin.ch); UVEK, «Änderung der Energieverordnung mit Inkrafttreten am 1. Januar 2026 — Erläuternder Bericht», 19. Februar 2025 (Mindestvergütung, HKN-Preise, Referenzanlagen); EnG Art. 15 Abs. 1 und 1bis, EnV Art. 12 Abs. 1bis; ElCom Tarifmitteilung / Median Haushalte 2026 (elcom.admin.ch); EKZ / EWB Rückliefervergütung und HKN (ekz.ch, ewb.ch); StromVG Art. 17d/17e (LEG), Art. 16 (ZEV); StromVV Art. 19h (Netzrabatt); Swissolar Fakten zu Anpassungen ab 2026 (swissolar.ch). Stand: 7. August 2026.
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