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Letzte Aktualisierung: 29.08.2024

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für UpGrid AG (Firmennummer CHE-191.510.181, Neugasse 28, 6340 Baar, Schweiz; nachfolgend “UpGrid”).

UpGrid behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die aktuelle Version der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand, Abtretung von Ansprüchen

Angebote von UpGrid sind freibleibend und unverbindlich. UpGrid hat das Recht, eine Offerte zurückzuziehen bzw. von einem Vertrag zurückzutreten, wenn der von ihr bestimmte Lieferant den Auftrag nicht annimmt oder nicht ausführen kann. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind auch blosse Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.

Auf Internetseiten von UpGrid abrufbare, in Prospekten und sonstigen Unterlagen von UpGrid abgebildete, sowie mittels einer von UpGrid ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen ausschliesslich der Orientierung über die mögliche Rentabilität eines Systems. Diese Berechnungen bieten ausdrücklich keine Sicherheit über die tatsächlich zu erreichende Wirtschaftlichkeit des Systems und stellen insbesondere keine Zusicherung seitens UpGrid dar. UpGrid weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch z.B. die laufenden Betriebskosten, der Eigenverbrauch, Förderungen und ähnliche Variablen jederzeit verändern können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und hat die aktuellen Daten jeweils zu erfragen, sowie seine Endkunden entsprechend zu beraten und hierauf hinzuweisen.

Die Bestellung der Ware oder Annahme eines Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist UpGrid berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei UpGrid anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Waren und Leistungen. Die Lieferung bestimmter, verwendeter Komponenten zur Herstellung einer Ware wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der einzelnen Komponenten von Waren obliegt ausschliesslich UpGrid. UpGrid ist berechtigt, Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von UpGrid Rechte oder Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.

3. Angebot

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz respektive Sitz in der Schweiz.

4. Preis

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

5. Weitere Leistungen von UpGrid

Soweit UpGrid gemäss Auftragsbestätigung Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden erbringt, hat dieser die jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Ausführung der Leistungen ordnungsgemäss und fristgerecht zu erbringen.

6. Kreditwürdigkeit

Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von UpGrid ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält UpGrid nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist UpGrid berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen. Leistet der Kunde innert der ihm angesetzten Frist keine Sicherheit, kann UpGrid vom Vertrag zurücktreten.

UpGrid ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den UpGrid hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen.

UpGrid ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.

  1. Eigentumsvorbehalt

UpGrid behält sich das Eigentum an den Lieferungen / Leistungen bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von UpGrid erforderlich sind, mitzuwirken.

7. Datenschutz

UpGrid behandelt die ihr anvertrauten Daten vertraulich und geht verantwortungsvoll damit um. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist unter www.upgrid.ch/privacy-policy jederzeit einsehbar. Darin finden Sie Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Baar, ZG, Schweiz.

9. Gültigkeit

Diese allgemeinen Bedingungen sind verbindlich, wenn sie im Vertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden.

8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von UpGrid.

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen UpGrid und dem Kunden gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.